In einem umlagebasierten Rentensystem werden Rentenbeiträge direkt verwendet, um die anfallenden Ausgaben zu decken. Beitragszahler*innen bauen also keinen eigenen Kapitalbestand auf, sondern erwerben einen Rentenanspruch, der von zukünftigen Beiträgen finanziert werden muss. Dabei richtet sich der Anspruch auf Rente nach der Zeit und Höhe eigener Beitragszahlungen.
Bei einem Rentensystem mit Nachkommensprinzip werden die so erworbenen Ansprüche gestaffelt in Abhängigkeit von der Anzahl Kinder, die eine Person hat, ausgezahlt; Personen ohne Kinder erhalten nur eine Grundsicherung.