Mittels der Entfernungspauschale (auch bekannt als Pendlerpauschale) können Arbeitnehmer und Selbstständige pro km Arbeitsweg und Arbeitstag 0,38€ steuerlich absetzen. Diese gilt unabhängig des gewählten Verkehrsmittels. Beispielsweise kann eine Person, die 5 Tage pro Woche 50km pendelt, 399€ pro Monat steuerlich absetzen, was bei einem Steuersatz von 30% einer Ersparnis von etwa 120€ im Monat entspricht.